Das französischen Gesetz schreibt vor, dass man sich in Frankreich unter der Voraussetzung trauen lassen kann, dass man seit mindestens einem Monat einen Wohnsitz in der ausgesuchten Gemeinde hat.
Zuständig ist allein die Standesamtsabteilung der jeweiligen Gemeinde (service d’état-civil), bei der alle notwendigen Informationen eingeholt werden können.
Link zur Homepage des elektronischen Telefonbuchs über die Sie die Adresse des Gemeindeamtes ("mairie") finden.
