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Keine Meldepflicht in Frankreich

Im Gegensatz zu Österreich gibt es in Frankreich kein Melderegister, und keine Meldepflicht. Die Wohnadresse gehört zu den persönlichen Daten einer Person, und ist daher nicht öffentlich einsehbar, sofern diese es nicht wünscht (Angabe im Telefonbuch).

Es gibt folgende Möglichkeiten, eine in Frankreich lebende Person ausfindig zu machen:

- Ausforschung unter Mithilfe der Behörden (im Falle eines Familienmitgliedes, oder aus rechtlichen Grüden)

Die Konsularabteilung der österreichischen Botschaft in Paris bietet ihre Hilfe an

- Suche im elektronischen Telefonbuch

Die Suche über die "gelben Seiten" bzw. die "weissen Seiten" erfordert eine zumindest ungefähre geographische Angabe zum Wohnsitz. Nur eingetragene Personen können über das Telefonbuch gefunden werden. Im Falle einer Geheimnummer, ist die private Suche praktisch aussichtslos.


publié le 24.11.2005

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