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Krankenversicherung

Mit Beschluss des Europarates vom 22. Dezember 2003, muss bei Einreichung eines Visumantrages ein weiteres Dokument vorgelegt werden: eine Bestätigung der Krankenversicherungskasse über den vollen Versicherungsschutz für die Krankenkosten oder eine eventuelle Heimholung, und dies für die gesamte Aufenthaltsdauer (die Kopie der Versicherungskarte reicht nicht aus).

Sollte die Krankenversicherung des Antragsstellers diese Leistung nicht übernehmen, so muss (z.B. direkt beim Reisebüro) eine internationale Reiseversicherung abgeschlossen, und der Nachweis über alle Punkte des oben erwähnten Versicherungsschutzes erbracht werden.


publié le 12.10.2005

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